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19.10.2011 - Nachbarschaftsfragen

Laub auf Gehwegen:
Hauseigentümer stehen in der Pflicht

Laub auf Gehwegen: Hauseigentümer stehen in der Pflicht
© Pixelio / Rolf Handke
Hauseigentümer sollten in den kommenden Wochen dafür Sorge tragen, dass Laub auf Gehwegen vor sowie auf dem eigenen Grundstück nicht zur Gefahr für Fußgänger wird. Gerade in Verbindung mit Regen kann ein mit Laub bedeckter Weg sehr rutschig werden. Die Verkehrssicherungspflicht trifft den Eigentümer laut der Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus&Grund nicht nur bei Eisbildung und Schneefall. Anfallendes Laub von Bäumen im öffentlichen wird in der Regel von der örtlichen Straßenreinigung beseitigt. Die Eigentümer müssen dieses Laub nur zu Haufen zusammenfegen, so dass Straßenrinnen und Gullys nicht verstopft werden. Laub, das von eigenen Bäumen auf den öffentlichen Gehweg gefallen ist, sollte auf dem eigenen Grundstück entsorgt werden. Eigentümer können das Laub beispielsweise kompostieren oder als Frostschutz für Gartenpflanzen verwenden. Dritte können ebenfalls das Laubfegen übernehmen. Allerdings bleibt auch in diesem Fall der Eigentümer zur Überwachung verpflichtet. Die meisten Gemeinden regeln die Reinigungspflichten in Satzungen. Welche einzelnen Regelungen vor Ort bestehen, könne dort nachgelesen werden.

Quelle: Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund Deutschland