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19.07.2011 - Mieten & Vermieten

Haus & Grund:
Neues Kündigungsgesetz benachteiligt Vermieter

Haus & Grund: Neues Kündigungsgesetz benachteiligt Vermieter
© Haus & Grund
Nach neuer Gesetzesregelung können Mieter bis zum dritten Werktag eines jeden Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats kündigen. Dies ist die dreimonatige Kündigungsfrist. Die Kündigungsfrist für Vermieter hingegen verlängert sich nach fünf und acht Jahren um jeweils drei Monate. Dementsprechend gilt für Vermieter abhängig von der Dauer des Mietverhältnisses eine drei-, sechs- oder neunmonatige Kündigungsfrist.Die Eigentümerschutz-Gemeinschaft "Haus & Grund" kritisiert die neuen Kündigungsfristen, da sie den Vermieter unangemessen gegenüber Mietern benachteiligen würden. "Das Gesetz berücksichtigt allein die Mobilitätsbedürfnisse von Mietern. Vermieter, die etwa aus gesundheitlichen Gründen möglichst umgehend in ihre Erdgeschosswohnung umziehen müssen, können dieses Interesse nach der geltenden Rechtslage oftmals nur mit erheblichen Verzögerungen durchsetzen", erläutert Stücke. Ohne Not werfe die Koalition ein wichtiges Vorhaben des Koalitionsvertrages über Bord."Mit dem Verzicht auf die Rückkehr zu gleichen Kündigungsfristen für beide Mietvertragsparteien betreibt die Bundesregierung den Bruch ihres Koalitionsvertrages zu Lasten der Vermieter", kritisiert Andreas Stücke, Generalsekretär von Haus & Grund Deutschland, entsprechende Medienberichte. Für Mieter bleibt es damit bei der dreimonatigen, für Vermieter bei der bis zu sechs Monate längeren Kündigungsfrist.?