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17.06.2009 - Mieten & Vermieten

Belästigung durch Gummigeruch kann zulässiges Maß übersteigen

Belästigung durch Gummigeruch kann zulässiges Maß übersteigen
In einem aktuellen Urteil klagte eine Hausbesitzerin gegen eine bereits erteilte Baugenehmigung für eine Anlage zur Verarbeitung von Kautschuk, die  ca. 120 m von ihrem Wohnhaus entfernt liegt. Sie befürchtete, dass die durch die Produktion entstehenden Gummigerüche eine unzumutbare Belästigung entstehen würde.In seinem aktuellen Urteil gab das Verwaltungsgericht Koblenz der Klägerin recht. Die Begründung: Die mit der Produktion verbundenen Geruchsemissionen überschreiten laut Gericht das Maß des Zumutbaren. Die Errichtung der Produktionshalle sei ein rücksichtsloses Verhalten gegenüber der Klägerin.In seiner Entscheidung berief sich das VG Koblenz auf ein Sachverständigenguthaben, für das sechs Monate lang Begehungen auf der Terrasse der Klägerin durchgeführt wurden. Dabei wurden bei über 25% der Tests Gummigerüche festgestellt, was nach Ansicht des Gerichts die zulässigen Werte überschreite und die Wohnqualität erheblich beeinträchtige.