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02.05.2011 - Steuern & Finanzierung

Tipp:
So spart man bei der Steuererklärung 2010

Tipp: So spart man bei der Steuererklärung 2010
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Am 31. Mai endet die Abgabefrist für die Steuererklärung 2010. Riester-Sparer können ihre Altersvorsorgebeiträge als Sonderausgaben beim Fiskus geltend machen. Wer den Wohn-Riester zur Finanzierung seines Eigenheims nutzt, kann durch Zulagen und Steuervorteile mehrere tausend Euro sparen. Seit dem Jahr 2008 kann die staatliche Riester-Förderung auch für den Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum eingesetzt werden.Die maximale Grundzulage von 154 Euro erhalten Förderberechtigte, wenn sie jährlich vier Prozent ihres Vorjahresbruttoeinkommens (abzüglich Zulagen) in einen Riester-Bausparvertrag einzahlen. Für jedes Kind gibt es zusätzlich bis zu 300 Euro Kinderzulage. Einkommensgrenzen gelten nicht. Außerdem können Sparer die Altersvorsorgebeiträge bis zum Höchstförderbetrag in Höhe von 2.100 Euro (inklusive Zulagen) als Sonderausgaben von der Steuer absetzen.Dafür müssen sie die Beiträge in der dafür eigens vorgesehenen Anlage AV der Steuererklärung eintragen. Das Finanzamt nimmt dann die sogenannte Günstigerprüfung vor: Übersteigt der Steuervorteil die Höhe der Riester-Zulagen, wird die Differenz erstattet. Je höher dabei der persönliche Steuersatz ist, desto größer fällt der Steuervorteil aus.BeispielEin berufstätiges Ehepaar mit einem 2009 geborenen Kind und einem Haushaltsbruttoeinkommen von 60.000 Euro muss insgesamt 2.400 Euro in seinen Riester-Verträgen ansparen. An Zulagen winken in diesem Fall insgesamt 608 Euro: zweimal die Grundzulage von je 154 Euro und einmal die Kinderzulage von 300 Euro. Das Paar selbst muss jährlich 1.792 Euro beisteuern. Zusätzlich erhält es 90 Euro Steuern erstattet. In zehn Jahren liegt der Fördervorteil bei rund 7.000 Euro.Weitere Informationen sind unter www.lbs.de erhältlich.?