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30.03.2011 - Guter Rat

Vorsicht bei Vertragspartner-Dschungel

Vorsicht bei Vertragspartner-Dschungel
© fotolia.com / Gina Sanders
Wo gebaut wird, da gibt es Mängel. Will der Bauherr diese beheben lassen, muss er sich an den Verursacher wenden. Gut, wenn er dann weiß, welche Baufirma zuständig ist. Leider ist dies aber nicht immer eindeutig. Hat der Bauherr einen Vertrag mit nur einem Partner abgeschlossen, dann ist dieser automatisch Ansprechpartner für alle Gewährleistungsfragen. Was aber, wenn der Hauskäufer nicht nur einen, sondern mehrere Verträge unterzeichnet hat? Vielleicht einen mit dem Architekten, einen weiteren mit dem Bauausführenden, noch einen mit dem Bauüberwacher und womöglich einen zusätzlichen mit dem Makler, der diese Verträge vermittelt hat? Stecken hinter den verschiedenen Verträgen tatsächlich unterschiedliche Partner, dann ist es ärgerlich und Arbeit genug, seine Rechte beim Richtigen geltend zu machen. Verbirgt sich hinter den einzelnen Verträgen aber letzten Endes nur ein wirtschaftlicher Gegenüber, so hat der Bauherr schlechte Karten. Nach Erfahrung des Verbands Privater Bauherren wird er dann bei eventuellen Mängeln nämlich vom einen zum nächsten weitergereicht. Damit dies nicht passiert, empfiehlt der VPB: Entweder mit einem Architekten bauen und mit dessen Hilfe Fachfirmen für die jeweiligen Gewerke verpflichten, oder einen Vertrag mit einem einzigen Vertragspartner abschließen, der dann für das gesamte Werk verantwortlich zeichnet. In jedem Fall: Vor Vertragsunterzeichnung den unabhängigen Sachverständigen mit der Prüfung aller Unterlagen beauftragen.

Quelle: Verband Privater Bauherren e.V.