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16.03.2011 - Wirtschaft & Politik

Höhe der Maklergebühren nicht gesetzlich geregelt

Höhe der Maklergebühren nicht gesetzlich geregelt
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Wer einen Makler beauftragt, muss je nach Vereinbarung auch die Gebühren nach erfolgreichem Vertragsabschluss zahlen. Wie hoch diese Provisionen allerdings sein dürfen, ist Verhandlungssache und unterliegt keiner gesetzlichen Regelung.Der von der SPD in den Bundestag eingebrachte Antrag hatte eine gesetzliche Regelung zum Ziel, nach der bei Mietwohnungsvermittlungen durch Immobilienmakler die Maklerprovision zu jeweils 50 Prozent vom Mieter und vom Vermieter getragen werden soll. Die Grünen legten einen Antrag vor, nach dem die Provision nach dem "Bestellerprinzip" zu zahlen gewesen wäre.Beide Anträge wurden nunmehr abgelehnt. "Eine gesetzliche Regelung hätte einen erheblichen Eingriff in die Vertragsfreiheit der Parteien bedeutet", erklärt Jens-Ulrich Kießling, Präsident des Immobilienverbandes IVD. Eine staatliche Reglementierung wie von SPD und Grünen gefordert, hätte nach Einschätzung des IVD langfristig auch zu steigenden Preisen und Mieten geführt.

Quelle: IVD