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28.12.2010 - Wirtschaft & Politik

AIFM-Richtlinie:
ZIA fordert Klarstellung zu Immobilien-AGs und REITs

AIFM-Richtlinie: ZIA fordert Klarstellung zu Immobilien-AGs und REITs
© fotolia.com / Franz Pfluegl
Die Richtlinie zur Regulierung alternativer Investmentfonds-Manager (AIFM) tritt am 1. Januar 2011 in Kraft. In den kommenden zwei Jahren muss sie in nationales Recht umgesetzt werden. "Der ZIA appelliert an die Bundesregierung, bei der Umsetzung der Richtlinie den Besonderheiten deutscher Immobilienaktiengesellschaften Rechnung zu tragen", sagt Bärbel Schomberg, Vizepräsidentin beim ZIA Zentraler Immobilien Ausschuss. Werde hier nicht ausreichend differenziert, bestehe die Gefahr, dass sie unverhältnismäßig stark belastet und im Extremfall sogar in ihrer Existenz gefährdet werden.Anwendungsbereich unklarDem Wortlaut der Richtlinie nach könnten grundsätzlich auch Immobilienaktiengesellschaften oder Real Estate Investment Trusts (REITs) unter die neuen Regelungen fallen. "Dies war jedoch zu keinem Zeitpunkt von der Europäischen Union beabsichtigt und würde der Systematik und dem Regelungszweck der Richtlinie widersprechen", so Schomberg. Um die Unsicherheit für die Immobilienwirtschaft zu verringern, sollte die Bundesregierung klarstellen, dass Immobilienaktiengesellschaften oder REITs nicht vom Anwendungsbereich der Richtlinie betroffen sind.AGs und REITs sind keine FondsZum einen seien Immobilienaktiengesellschaften und REITs grundsätzlich keine Fonds. "Zum anderen sind sie bereits hinreichend reguliert, was Transparenz, Governance, Aktionärsschutz und systemische Risiken betrifft, so dass eine zusätzliche Regulierung für die Stabilität der Finanzmärkte hier nicht erforderlich ist", erläutert Schomberg. Immobilienaktiengesellschaften seien aufgrund ihrer Struktur und bisherigen Regulierung vielmehr mit anderen Aktiengesellschaften beispielsweise im produzierenden Gewerbe vergleichbar. Diese sollen unstrittig nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie fallen. Der ZIA hatte sich bereits im Vorfeld für eine entsprechende Klärung im Richtlinientext der EU ausgesprochen. Leider sei es nun bei dieser sehr weiten Definition von alternativen Investmentfonds geblieben. Dieses Versäumnis müsse jetzt vom deutschen Gesetzgeber nachgeholt werden.

Quelle: ZIA Zentraler Immobilienausschuss e.V.