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09.11.2010 - Mieten & Vermieten

Fehler bei Mietminderung kann zu Kündigung führen

Fehler bei Mietminderung kann zu Kündigung führen
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In einem aktuellen Fall hatten Mieter aufgrund großflächigen Schimmelbefalls in ihrer Wohnung monatelang keine Miete gezahlt. Erst, als der Vermieter ihnen fristlos kündigte, informierten Sie ihn über die Schimmelpilzbildung in der Wohnung.Der Bundesgerichtshof entschied jetzt, dass die Vermieterkündigung berechtigt war. Sowohl die Mietminderung als auch die Zurückbehaltung der Miete waren dagegen unzulässig. Die Mieter hätten den Vermieter vorher über die Mängel der Mietsache informieren müssen (AZ VIII ZR 330/09)."Fehler bei der Mietminderung oder bei der Ausübung des Zurückbehaltungsrechts können sich für Mieter bitter rächen. Feuchtigkeitsschäden in der Wohnung, Schimmelpilzbildung oder sonstige Mängel müssen dem Vermieter sofort gemeldet werden. Der Vermieter muss am besten schriftlich informiert werden. Erst dann ist der Mieter berechtigt, weitere Rechte, wie Mietminderung, Zurückbehaltung usw., geltend zu machen.", kommentierte der Direktor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, die Entscheidung des Bundesgerichtshofs.

Quelle: Deutscher Mieterbund e.V.