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23.09.2010 - Mieten & Vermieten

Keine Mietminderung wegen angekündigtem Baulärm

Keine Mietminderung wegen angekündigtem Baulärm
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In einem aktuellen Urteil entschied das Amtsgericht Eckernförde, dass eine Mietminderung aufgrund von Baulärm nicht gerechtfertigt ist, wenn der Mieter über die Baustelle bescheid wußte (AZ 6 C 670/09).Im vorliegenden Fall hatte der Vermieter bei Anmietung des Objekts mietgeteilt, dass der Abriss eines Nachbargebäudes in Planung sei. Somit waren die Mieter ausreichend über die Bauarbeiten informiert und haben laut aktuellem Urteil keinen Anspruch auf Mietminderung.Dies gilt ebenfalls, wenn ein bevorstehendes Bauprojekt beispielsweise in Zeitungsartikeln bekannt gemacht wurde und die Öffentlichkeit damit ausreichend informiert wurde. Die persönliche Wahrnehmung der Mieter spielt hierbei keine ausschlaggebende Rolle.?