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19.08.2010 - Nachbarschaftsfragen

Heizkostenverteilung kann per Mehrheitsbeschluss geändert werden

Heizkostenverteilung kann per Mehrheitsbeschluss geändert werden
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Ein einfacher Mehrheitsbeschluss von Wohnungseigentümern reicht aus, um die Kostenverteilung der Heizkostenverordnung zu ändern. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem aktuellen Urteil (AZ V ZR 221/09). Im vorliegenden Fall hatten Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft in einer Versammlung beschlossen, den Verteilungsschlüssel für die Heizkosten zu ändern. Demnach sollten 70 Prozent nach Verbrauch und 30 Prozent nach Wohnfläche abgerechnet werden. Vorher war eine Verteilung zu 100 Prozent nach Verbrauch festgesetzt worden. Nachdem ein Eigentümer Klage gegen den einfachen Mehrheitsbeschluss eingereicht hatte, wurde diese nun aktuell vom BGH abgewiesen. Die Begründung: Laut Vorschrift dürfen Wohnungseigentümer den Verteilungsschlüssel durch Mehrheitsbeschluss ändern, auch wenn diese Regelung von dem gesetzlichen Maßstab oder einem durch die Wohnungseigentümer vereinbarten Schlüssel abweicht.?