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11.05.2018 - Wirtschaft & Politik

Neue Regelung für Modernisierung des Mietwohnbestandes

Neue Regelung für Modernisierung des Mietwohnbestandes
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Wie der Eigentümerverband Haus & Grund mitteilt, wurde aktuell eine neue Regelung zur Vereinfachung von kleineren Modernisierungsmaßnahmen beschlossen. Private Vermieter sollen dadurch einfacher sanieren können, ohne die Interessen ihrer Mieter aus den Augen zu verlieren. Haus & Grund befürwortet außerdem den Beschluss, Praktiken von Finanzinvestoren wie die Durchführung von teuren Modernisierungen und das anschließende Herausdrängen von Mietern aus ihren Wohnungen zu verbieten. Ein solches Gebaren habe in den vergangenen Jahren auch das Image von soliden Privatvermietern beschädigt, so Haus & Grund weiter. Eine weitere Neuerung: Zukünftig müssen Vermieter im Rahmen der Mietpreisbremse nur dann die vorherige Miete angeben, wenn sie sich auf diese berufen. Somit bleibe der bürokratische Aufwand für die Vermieter entgegen aller Befürchtungen der Immobilienexperten moderat.

Quelle:  Haus & Grund