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09.02.2018 - Guter Rat

Einbruchschutz:
Wichtig für Mieter und Vermieter

Einbruchschutz: Wichtig für Mieter und Vermieter
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2017 wurden bundesweit 151.265 Wohnungseinbrüche registriert, bei denen ein Diebstahl begangen wurde. Insbesondere Einfamilienhäuser oder die unteren Wohnungen von Mehrfamilienhäusern sind häufig im Visier der Einbrecher. Doch wie die Initiative für aktiven Einbruchschutz „Nicht bei mir“ mitteilt, ist nach wie vor ein Großteil der Mietwohnungen nicht ausreichend gegen Einbrüche geschützt. Die Meinungen, wer für die Sicherheit einer Wohnung verantwortlich ist, gehen dabei weit auseinander. Grundsätzlich gilt: Die Pflichten des Vermieters eines Mehrparteienhauses gehen in der Regel nicht über verschließbare Eingangs- und Wohnungstüren hinaus. Rechtlich gesehen gilt der sicherungstechnische Zustand, der bei Vertragsabschluss existierte. Lediglich bei Mängeln kann der Mieter auf eine Nachbesserung bestehen. Weitergehende Sicherheitsmaßnahmen wie Sicherheitsschlösser oder Kameras sind demnach Sache des Mieters. Haben diese eine bauliche Veränderung zur Folge, muss er diese mit dem Vermieter abstimmen. Mieter können jedoch besondere Sicherheitsvorkehrungen verlangen, wenn mehrfach versucht wurde, in die Wohnung einzubrechen.

Quelle: Initiative für aktiven Einbruchschutz „Nicht bei mir“