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15.09.2017 - Baubranche

Einbruchschutz:
Ein Thema für Mieter und Vermieter

Einbruchschutz: Ein Thema für Mieter und Vermieter
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Im vergangenen Jahr wurden bundesweit 151.265 Wohnungseinbrüche verzeichnet. Besonderes Augenmerk richteten die Einbrecher dabei auf Einfamilienhäuser und die unten gelegenen Wohnungen von Mehrfamilienhäusern, die einen leichten Zugang versprechen. Wie die Initiative für aktiven Einbruchschutz „Nicht bei mir“ aktuell mitteilt, ist ein sicherer Einbruchschutz bei zahlreichen Wohnungen noch lange nicht selbstverständlich. Doch wer ist im Mietverhältnis für die Sicherheitsmaßnahmen zuständig? Den Sicherheitsexperten zufolge geht die Pflicht des Vermieters eines Mehrfamilienhauses nicht über verschließbare Eingangs- und Wohnungstüren hinaus. Es gilt der sicherungstechnische Zustand des Zeitpunkts der Besichtigung. Weitergehende Einbruchssicherungen sind demnach Sache des Mieters. Entscheidend ist, alle Maßnahmen mit dem Vermieter abzusprechen und schriftlich festzuhalten. Allerdings kann der Mieter besondere Sicherheitsvorkehrungen beantragen, wenn es zu mehreren Einbrüchen oder Einbruchsversuchen gekommen ist. In jedem Fall sollte eine geprüfte Sicherheitstechnik immer von Fachmann installiert werden. Weitere Informationen sind unter www.nicht-bei-mir.de erhältlich.