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03.04.2017 - Mieten & Vermieten

Urteil:
Betriebskosten müssen klar aufgeschlüsselt werden

Urteil: Betriebskosten müssen klar aufgeschlüsselt werden
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Der Bundesgerichtshof entschied in einem aktuellen Urteil, dass Positionen der Betriebskostenabrechnung nach den Ziffern des Betriebskostenkatalogs aufgeschlüsselt werden müssen. Eine Zusammenfassung der Kosten ist aufgrund der fehlenden Differenzierung demnach nicht zulässig (AZ VIII ZR 285/15). Im vorliegenden Fall hatte sich eine Mieterin geweigert, Betriebskosten nachzuzahlen, da ihre Vermieterin die Kosten für Grundsteuer und Straßenreinigung in einer Position zusammengefasst hatte. Sie erklärte die Abrechnung für nicht nachvollziehbar und damit als formell unwirksam. Der Bundesgerichtshof stimmte nun aktuell der Mieterin zu. Bei den zusammengefassten Kosten handelt es sich nicht um sachlich eng verknüpfte Positionen wie beispielsweise die Berechnung für Frisch- und Schmutzwasser. Die Vermietern muss eine ordnungsgemäße Abrechnung zur Verfügung stellen, die die unterschiedlichen Positionen auch ohne den Abgleich mit Zusatzbelegen klar erkennbar macht.