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28.12.2016 - Steuern & Finanzierung

Winterdienst auf öffentlichen Gehwegen steuerlich absetzbar

Winterdienst auf öffentlichen Gehwegen steuerlich absetzbar
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Dass Handwerkerrechnungen und haushaltsnahe Dienstleistungen unter gewissen Bedingungen steuerlich absetzbar sind, ist Immobilieneigentümern weitestgehend bekannt. Doch auch in der Streu- und Winterdienstpflicht gibt es eine für Hausbesitzer relevante Neuerung, teilt der Verband Privater Bauherren e.V. aktuell mit. Konnte bislang nur das Schneeschippen auf dem eigenen Grundstück bei der Steuer geltend gemacht werden, wurde die Regelung nun auch für öffentlich zugängliche Straßen und Wege erweitert. Verpflichtet beispielsweise eine Gemeinde Anwohner, die Gehwege vor ihren Grundstücken schnee- und eisfrei zu halten, können Dienstleister mit den Arbeiten beauftragt werden. Die Rechnung kann anschließend bei der Steuer geltend gemacht werden, sofern sie ordnungsgemäß erstellt, per Überweisung bezahlt wurde und die Lohnkosten ausweist. Das Kehren und Streuen gehört zu den Verkehrssicherungspflichten. Und die, so erinnert der Verband Privater Bauherren (VPB), sollte jeder Grundstückseigentümer ernst nehmen.