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10.02.2015 - Immobilienkauf

Das Grundbuch:
unerlässliche Informationsquelle beim Immobilienerwerb

Das Grundbuch: unerlässliche Informationsquelle beim Immobilienerwerb
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Wer eine Immobilie kaufen möchte, sollte vor der Vertragsunterzeichnung unbedingt einen Blick in das Grundbuch werfen. Es ist eine der wichtigsten Informationsquellen und kann aufzeigen, was selbst bei einer gründlichen Besichtigung nicht festgestellt werden kann. Alles, was mit dem Grundbesitz und Wechsel des Eigentümers zusammenhängt, wird in Deutschland im Grundbuch eingetragen - auch Einschränkungen, die den Wert mindern können. Einblick darin kann bei Amtsgericht genommen werden und es gibt unter anderem Auskunft über die Lage, Flurnummer, Größe und Art des Grundstücks. Nach diesem Bestandsverzeichnis ist das Grundbuch in drei Abteilungen gegliedert. Abteilung I führt die Eigentumsverhältnisse, also die jeweiligen Besitzer wie zum Beispiel Ehepaare oder Erbengemeinschaften auf, nennt den Grund für den Erwerb (z.B. Zwangsversteigerung, Auflassung) oder gegebenenfalls die Erbfolge. In Abteilung II geht es um die Lasten und Beschränkungen, was auf dem Grundstück erlaubt ist und was nicht, was geduldet werden muss und welche Pflichten mit dem Erwerb einhergehen, Baubeschränkungen, Wege-, Überfahr- und Leitungsrechte und mehr. Grundpfandrechte wie Hypotheken und Grundschulden, mit denen Banken ihre Kredite absichern, sind in Abteilung III des Grundbuchs zu finden. Dauerwohnrechte, Reallasten, Vorkaufsrechte, Auflassungsvormerkungen im Erbbaurecht - auch diese und weitere Umstände können den Erwerb oder die spätere Nutzung einer Immobilie erschweren und sollten deshalb vorab im Grundbuch geprüft werden.