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23.12.2014 - Immobilienkauf

Damit der Traum vom eigenen Ferienhaus nicht zum Alptraum wird

Damit der Traum vom eigenen Ferienhaus nicht zum Alptraum wird
© Fotolia.de / wladi
Wenn es in Deutschland kalt, nass und ungemütlich ist und früh dunkel wird, träumen viele Menschen von einem schönen Platz an der Sonne und die Vorstellung von einem eigenen Ferienhaus lockt. Was in Deutschland schon ein komplexer Prozess sein kann, droht bei ungenügender Vorbereitung im Ausland schnell zum finanziellen Desaster zu werden. Nach dem Motto "andere Länder, andere Sitten" gibt es einiges, das künftige Ferienhausbesitzer beachten sollten. Die Sonne scheint, die Wellen rauschen, es herrscht entspannte Stimmung überall - wer sich gerade im Urlaub befindet und ein unschlagbares Angebot für eine Ferienimmobilie erhält, sollte sich nicht allein auf das Bauchgefühl verlassen. Auch im Ausland gilt: Zuerst die Immobilie sorgfältig begutachten und zwar nicht nur im Internet oder auf einem Exposé, sondern live und direkt vor Ort. Ist das Objekt der Begierde gut erreichbar oder nur über einen langen, mühseligen Fußweg zugänglich? Wie weit ist die Anfahrt zu Geschäften für den täglichen Bedarf? Wo befindet sich der nächste Arzt? Ein toller Meerblick allein reicht nicht aus, sondern die Lage muss auch den eigenen Bedürfnissen gerecht werden. Hält die potenzielle Ferienimmobilie allen diesen Anforderungen stand, gilt es weitere Fragen zu klären. Existieren Steuerrückstände vom Vorbesitzer? Ist der Verkäufer auch wirklich der Eigentümer? Was darf wie an- oder umgebaut werden? Schränken andere Vorschriften die Nutzung ein? Selbst wer die Landessprache beherrscht, droht hier an seine Grenzen zu geraten und sollte besser einen Sachverständigen beauftragen. Auch bei den finanziellen Aspekten kann es im Ausland große Unterschiede geben. Nebenkosten für Gutachten, Notar, Eintragung ins Grundbuch, Erwerbsteuer etc. können mancherorts nochmal bis zu 20 Prozent des Kaufpreises verschlingen. Wird eine Anzahlung fällig, sollte ein Vorvertrag mit Sicherheiten vom Verkäufer abgeschlossen werden. Unabhängig davon sollten sich Käufer von Ferienimmobilien nicht auf mündliche Zusagen verlassen und beispielsweise vor etwaigen Zahlungen darauf bestehen, dass die Immobilie ins Grundbuch oder in die landesspezifische Entsprechung davon eingetragen wird. Ob die Ferienimmobilie nur einmal im Jahr für kurze Zeit oder mehrfach und über längere Zeiträume genutzt wird, Unterhaltskosten fallen immer an. Und nicht nur die Grundstückspflege, auch regionale Steuern und Gebühren der Kommunen sollten bereits im Vorfeld geprüft und kalkuliert werden. Nur wer den Kauf der Ferienimmobilie sorgfältig plant und im Idealfall mit Hilfe von Experten umsetzt, kann sein Zweitdomizil auch langfristig genießen.