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16.05.2014 - Immobilienkauf

Eigentumswohnung:
Balkon ist meist Gemeinschaftseigentum

Eigentumswohnung: Balkon ist meist Gemeinschaftseigentum
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Bei Eigentumswohnungen sind Balkone oft Gemeinschaftseigentum. Dies erklärt der Verein wohnen im eigentum die wohneigentümer e.V. Laut Verein sind nur Bodenbeläge wie Kacheln meist ausgenommen. Die Zugehörigkeit der Balkone zum Gemeinschaftseigentum bedeutet dem Verein zufolge, dass über Gestaltung, Sanierung und Entscheidung zwar alle Mitglieder der Wohnungseigentümergemeinschaft entscheiden, die Maßnahmen jedoch der Einzelne bezahlen muss. Wer beispielsweise seine Balkonbrüstung aus Glas oder Metallstäben mit Schilfmatten oder Segeltuch vor fremden Blicken schützen möchte, sollte laut Verein wohnen im eigentum zunächst in der Gemeinschaftsordnung nachlesen, ob dies erlaubt sei. Sonst gelte eine solche Maßnahme wegen der optischen Auswirkung auf die Fassade als bauliche Änderung, die nur mit Zustimmung aller Eigentümer zulässig ist. Der Verein weist zudem darauf hin, dass Eigentümer, die ohne Genehmigung ihren Balkon verglasen, zu einem Wintergarten umbauen, das Balkongeländer ersetzen oder Jalousien montieren, gezwungen werden können, auf eigene Kosten zurückzubauen. Hingegen ist eine Balkonbepflanzung grundsätzlich gestattet, auch wenn die Pflanzen von außen sichtbar sind - solange die Gemeinschaftsordnung in diesem Fall nicht etwas anderes vorgibt. Wenn die Pflanzen jedoch zum Nachbarn hinüberwachsen, beim Gießen permanent Wasser auf den darunterliegenden Balkon tropft oder eine Isolierschicht durch Wurzeln beschädigt wird, kann dies untersagt werden. Sieht die Gemeinschaftsordnung nichts anderes vor, werden die Kosten für die Instandhaltung, Reparatur und Erneuerung von Balkonen von der Eigentümergemeinschaft getragen. Meist lege die Ordnung jedoch fest, dass die Pflicht zu Instandhaltung und Reparatur einschließlich der Kosten den einzelnen Eigentümer betrifft, der jedoch den bisherigen Zustand wiederherstellen muss und den Balkon nicht beliebig gestalten kann. Darüber hinaus entscheidet die Gemeinschaft, wann saniert wird, ohne dass sie dabei auf die finanzielle Situation Einzelner Rücksicht nehmen muss.

Quelle: wohnen im eigentum die wohneigentümer e.V.