News-Archiv:

28.09.2009 - Mieten & Vermieten

Keine Pflicht zum "Weißen" laut BGH

Keine Pflicht zum
© fotolia.com / webdata
Steht in einem Mietvertrag eine Klausel, die einen Mieter verpflichtet, die Wände und Decken während des Mietverhältnisses zu "weißen", ist diese laut aktuellem Urteil des Bundesgerichtshofes unwirksam. Der Bundesgerichtshof sah in der Klausel die Farbwahl der Mieter als eingeschränkt an und entschied zu Gunsten des Beklagten (BGH VIII ZR 344/08).Im vorliegenden Fall hatte ein Vermieter seinen Mietern laufende Schönheitsreparaturen in Form vom "Weißen der Decken und Oberwände" auferlegt. Nach Beendigung des Mietverhältnisses klagte er auf Schadensersatz, da die Mieter die angegebenen Reparaturen nicht ausgeführt hatten. Mit der Begründung, dass "Weißen" eine unzulässige Farbvorgabe enthalte, argumentierten die Mieter dagegen. Der BGH gab ihnen recht.Die Entscheidung ist richtig und konsequent und setzt die bisherige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nahtlos fort“, kommentierte der Direktor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, das heutige Urteil der Karlsruher Richter. "Unter Farbwahlklauseln versteht man Regelungen, die festlegen, dass die Schönheitsreparaturen in neutralen, deckenden, hellen Farben und Tapeten auszuführen sind. Derartige Vorgaben sind unwirksam, dies hat der BGH schon in früheren Urteilen entschieden (BGH VIII ZR 224/07 und BGH VIII ZR 166/08). Während der Mietzeit kann der Mieter sich nach seinem eigenen Geschmack einrichten. Vorgaben hinsichtlich Tapeten und Farben sind unzulässig.“Unwirksam, so Siebenkotten, seien auch Vorgaben zur Ausführungsart. Steht im Mietvertrag, dass der Mieter nur mit Zustimmung des Vermieters von der bisherigen Ausführungsart abweichen darf, ist diese zumindest in der Wohnungswirtschaft weit verbreitete Vertragsregelung unwirksam (BGH VIII ZR 199/06). „Nimmt man die Klausel wörtlich, müsste der Mieter seinen Vermieter jedes Mal um Erlaubnis fragen, wenn er die Wohnung in einer bestimmten Farbe anstreichen oder wenn er statt Tapete die Wohnung neu mit Raufaser dekorieren will“, so Siebenkotten.

Quelle: Deutscher Mieterbund (dmb)