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12.02.2014 - Baubranche

EnEV 2014:
Bei Nicht-Einhaltung droht Bußgeld

EnEV 2014: Bei Nicht-Einhaltung droht Bußgeld
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Am 1. Mai 2014 tritt die neue Energieeinsparverordnung (EnEV) in Kraft und mit ihr kommen hohe Geldbußen von bis zu 50.000 Euro, wenn sie nicht eingehalten wird. Geld, das sich laut Verband Privater Bauherren e.V. (VPB) besser in den vorschriftsmäßigen Bau beziehungsweise die Nachrüstung investieren lässt. Vor allem Käufer und Besitzer älterer Gebäude seien laut VBP betroffen, denn wer nach dem 1. Februar 2002 einen Altbau mit nicht mehr als zwei Wohnungen erworben habe, musste in einem Zeitraum von zwei Jahren verschiedene Nachrüstpflichten erfüllen wie z.B. alte Heizungen austauschen, die oberste Geschossdecke dämmen und mehr.

Quelle: Verband Privater Bauherren e.V.