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08.01.2014 - Baubranche

Bautipp:
Ab 2014 Barrieren mit Riester-Rente abbauen

Bautipp: Ab 2014 Barrieren mit Riester-Rente abbauen
© fotolia.com / Maksym Dykha
Selbstbestimmtes Wohnen ist für die meisten Menschen eine wichtige Voraussetzung. Doch um altersgerechtes Wohnen in der eigenen Immobilie umzusetzen, braucht es einen erheblichen finanziellen Aufwand, teilt er Verband Privater Bauherren (VPB) aktuell mit. Unterstützung erhalten Eigentümer zum Beispiel von der KfW oder auch von der Pflegekasse, die die Umbaumaßnahmen mit unterschiedlichen Programmen fördern. Seit 2014 können Betroffene den altersgerechten Umbau ihrer Immobilie darüber hinaus ebenfalls über ihren Wohn-Riester-Vertrag finanzieren. Allerdings gelten dabei strikte Bedingungen: Ist die selbstgenutzte Immobilie schon länger als drei Jahre im Besitz des Sparers, muss er mindestens 20.000 Euro gefördertes Guthaben für den barrierefreien Umbau aufwenden. Gehört ihm die Immobilie kürzer als drei Jahre, muss er noch mindestens 6.000 Euro aus dem Vertrag entnehmen. Außerdem muss er mindestens die Hälfte des Betrags für Maßnahmen verwenden, die den DIN-Vorgaben für barrierefreies Bauen entsprechen. Auch das restliche Guthaben muss zum Abbau von Barrieren in oder rings um die Immobilie eingesetzt werden. Zudem muss ein Sachverständeriger die korrekte Verwendung der Mittel bescheinigen. Wie bei anderen öffentlichen Mitteln gilt auch hier: Wer sein Riester-Guthaben für einen barrierefreien Umbau einsetzt, der kann keine weiteren Zuschüsse oder Steuererleichterungen für diesen Umbau in Anspruch nehmen.

Quelle: Verband Privater Bauherren e.V.