News-Archiv:

23.09.2013 - Baubranche

Urteil:
Wildtier-Fütterung verstößt gegen WEG-Recht

Urteil: Wildtier-Fütterung verstößt gegen WEG-Recht
© Fotolia.de / webdata
Das Amtsgericht Bottrop hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass Wohnungseigentümer nicht berechtigt ist, durch das gezielte Auslegen von Futter wildlebende Tiere anzulocken (AZ 20 C 55/12). Im vorliegenden Fall hatte eine Wohnungseigentümerin Futter für verwilderte Katzen ausgelegt, um Ihnen medizinische Untersuchungen zukommen zu lassen. Die übrigen Eigentümer verlangten jedoch, dass sie die Fütterung der Katzen unterlässt. Das Amtsgericht Bottrop gab nun aktuell den Wohnungseigentümern recht. Generell sind die Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) dazu verpflichtet, andere Eigentümer durch den Gebrauch von Gemeinschafts- und Sondereigentum nicht einzuschränken. Durch das Auslegen von Tierfutter hat die Beklagte jedoch diese Rücksichtsnahmepflicht verletzt.?