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26.08.2009 - Mieten & Vermieten

Kinderlachen kein Grund zur Mietminderung

Kinderlachen kein Grund zur Mietminderung
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Spielplätze schaffen eine kinderfreundliche Umgebung, werden aus gesellschaftspolitischen Gründen dringend benötigt und geben daher keinerlei Anlass zur Mietminderung. Dies entschied das Amtsgericht Frankfurt am Main in seinem Urteil vom 13. März 2009 (33 C 2368/08 - 50)Im vorliegenden Fall fühlte sich ein Ehepaar, das eine Mietwohnung nahe einem Kinderspielplatz bewohnt, von dem "Kindergeschrei" gestört und nahm dies als Grundlage für eine Mietminderung der Wohnung.Nachdem der Vermieter das Ehepaar verklagt hatte, verurteilte das Gericht die Mieter zur Nachzahlung der einbehaltenen Miete. Der Geräuschpegel stellt laut den Richtern keinen Mangel, sondern einen Indikator für eine bevorzugte Wohngegend für Familien dar.