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27.05.2013 - Mieten & Vermieten

Urteil:
Informationsfreiheit darf nicht eingeschränkt werden

Urteil: Informationsfreiheit darf nicht eingeschränkt werden
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Das Bundesverfassungsgericht entschied in einem aktuellen Urteil, dass die Montage einer Satellitenschüssel an der Hausfassade nicht grundsätzlich untersagt werden darf und von Fall zu Fall entschieden werden muss (AZ 1 BvR 1314/11).Im vorliegenden Fall hatten Mieter Verfassungsklage gegen Urteile der zuständigen Amts- und Landgerichte eingereicht, die dem Verbot der Anbringung einer Satellitenschüssel durch ihren Vermieter zugestimmt hatten. Die Mieter turkmenischer Abstammung wollten regionale Programme aus ihrer Heimat empfangen, um sich über die Geschehnisse vor Ort zu informieren und die Verbindung zu ihrer Muttersprache nicht zu verlieren.Das Bundesverfassungsgericht entschied nun aktuell zu Gunsten der Mieter. Die Anbringung einer Satellitenschüssel fällt laut Gericht in das Grundrecht der Informationsfreiheit. Diese ist von Fall zu Fall gegen die optische Erscheinung des Wohngebäudes abzuwägen. In aktuellen Fall wurde das Informationsinteresse der Mieter nicht ausreichend berücksichtigt.?