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15.05.2013 - Baubranche

Tipp für Hauseigentümer:
Handwerkerrechnungen noch rechtzeitig einreichen

Tipp für Hauseigentümer: Handwerkerrechnungen noch rechtzeitig einreichen
© fotlia.de / Franz Pfluegl
Noch bis Ende Mai gilt die Abgabefrist für die aktuelle Steuererklärung in Deutschland. Eigentümer sollten dabei nicht vergessen, Handwerkerrechnungen ebenfalls anzugeben und steuermindernd geltend zu machen. Der Verband Privater Bauherren e.V. erinnert aktuell daran, dass 20 % von insgesamt 6.000 Euro direkt von der Steuerschuld abgezogen werden können. Voraussetzung für einen Abzug ist eine offizielle Rechnung des Handwerksbetriebs, die per Überweisung beglichen worden ist. Zu den steuermindernden Rechnunen gehören alle Handwerker- und Renovierungsmaßnahmen am eigenen und selbst bewohnten Haus. Materialkosten sind dagegen von der Regelung ausgenommen. Eine weitere Ausnahme: Wurden für die Arbeiten öffentliche Fördermittel wie beispielsweise eine KfW-geförderte Energiesanierung, zinsgünstige Darlehen oder auch steuerfreie Zuschüsse in Anspruch genommen, können diese Kosten nicht noch einmal steuermindernd eingesetzt werden.

Quelle: Verband Privater Bauherren e.V.