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14.04.2013 - Mieten & Vermieten

Urteil:
Jobcenter muss nicht für Mietschulden aufkommen

Urteil: Jobcenter muss nicht für Mietschulden aufkommen
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Das Landessozialgericht Baden-Württemberg entschied in einem aktuellen Urteil, dass Jobcenter nicht verpflichtet sind, für die Mietschulden von Hartz IV-Empfängern aufzukommen. Dies gilt vor allem dann, wenn der Leistungsempfaenger die Mietzahlungen anderweitig verwendet hat.Im vorliegenden Fall hatte eine 6-köpfige Familie Hartz IV-Leistungen erhalten. Diese mussten aufgrund wechselnder Verhältnisse immer wieder neu berechnet werden. Nach einer Straftat des Vaters und einer anschliessenden Haftstrafe fiel die Familie immer wieder in Verzug mit ihren Mietzahlungen. Insgesamt wurden Mietrückstände von 20.000 Euro verursacht.Laut Gericht ist der Mietrückstand ein sozialwidriges Verhalten der Antragssteller. Das Jobcenter müsse daher nicht für die Schulden aufkommen, da die für die Miete vorgesehenen Gelder anscheinend bewusst zurückgehalten wurden.?