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18.03.2013 - Mieten & Vermieten

Urteil:
Mieter darf falsche Nebenkostenzahlungen korrigieren

Urteil: Mieter darf falsche Nebenkostenzahlungen korrigieren
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Der Bundesgerichtshof entschied in einem aktuellen Urteil, dass Mieter die laufenden Vorauszahlungen für Betriebskosten eigenmächtig kürzen dürfen, wenn die Abrechnung Fehler aufweist (AZ VIII ZR 184/12).Im vorliegenden Fall hatte ein Mieter im Jahr 2009 statt der Nachforderung seiner Vermieterin ein Guthaben errechnet und erhob Einspruch. Anschließend kürzte er seine monatlichen Vorauszahlungen, um das Guthaben zu verrechnen. Die Vermieterin bestand jedoch zunächst die Zahlung der restlichen Beträge.Der Bundesgerichthof gab nun aktuell dem Mieter recht. Ist eine Betriebskostenabrechnung fehlerhaft, dürfen auch laufende Vorauszahlungen angepasst werden.?