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19.12.2012 - Baubranche

Bautipp:
Altbau vor dem Kauf sorgfältig prüfen

Bautipp: Altbau vor dem Kauf sorgfältig prüfen
© Verband Privater Bauherren e.V.
Bei dem Erwerb eines Altbaus kommt es häufig vor, dass bereits kurz nach dem Einzug erste Mängel festgestellt werden. Diese liegen jedoch laut Verband Privater Bauherren (VPB) nicht mehr in der Verantwortlichkeit des Verkäufers, wenn im Kaufvertrag die Gewährleistungsansprüche wirksam ausgeschlossen wurden. Formulierungen wie "gekauft wie besehen" deuten darauf hin: Hier gibt es keine Gewährleistung für etwaige Mängel. Allerdings darf der Verkäufer ihm bekannte erhebliche Mängel nicht verschweigen. Tut er dies, handelt er arglistig, und der Käufer kann nachträglich die Beseitigung der Mängel vom Verkäufer verlangen. Im Extremfall kann der Käufer den Hauskauf rückgängig machen - rückabwickeln, wie Juristen das nennen. Das ist allerdings ein mühsamer Weg. Er kostet Zeit und endet häufig vor Gericht, denn der Käufer muss dem Verkäufer die Arglist nachweisen, was meist nicht ohne weiteres gelingt. Sinnvoller ist es, den Bau vor dem Kauf vom unabhängigen Bauschadenssachverständigen begutachten zu lassen. Dann weiß der Käufer, was er bekommt und mit welchen Modernisierungs- und auch Nachrüstungskosten er im Laufe der ersten Jahre rechnen muss. ?