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30.07.2012 - Facility Management

Urteil:
Kündigung bei Nichtzahlung von Mieterhöhungen ist rechtens

Urteil: Kündigung bei Nichtzahlung von Mieterhöhungen ist rechtens
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Der Bundesgerichtshof entschied in einem aktuellen Urteil, dass Mietverträge fristlos gekündigt werden können, wenn die Mietzahlungen nach einer Erhöhung nicht gezahlt werden (AZ VIII ZR 1/11). Im vorliegendne Fall hatte ein Vermieter die Heiz- und Warmwasserkosten im Laufe der Jahre immer wieder erhöht. Ab November 2003 setzte die Mieterin die Zahlung der erhöhten Beträge sowie eines Teils der Grundmiete aus. Nachdem der Vermieter die fristlose Kündigung einreichte, wehrte sich die Mieterin dagegen. Laut Bundesgerichtshof ist die Kündigung jedoch wirksam. Es muss lediglich klar sein, dass die vorhergegangenen Mieterhöhungen rechtens waren.?