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25.06.2012 - Mieten & Vermieten

Urteil:
Eigenrenovierung des Mieters muss anerkannt werden

Urteil: Eigenrenovierung des Mieters muss anerkannt werden
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Der Bundesgerichtshof entschied in einem aktuellen Urteil, dass Modernisierungsmaßnahmen des Mieters zum allgemeinen Zustand einer Mietsache beitragen, auch wenn diese ohne Zustimmung des Vermieters erfolgen.Im vorliegenden Fall hatte eine Vermieterin von ihren Mietern die Zustimmung zum Anschluss an eine im Haus vorhandene Gaszentralheizung gefordert. Die Mieter weigerten sich allerdings, da sie bei Einzug der Vormieterin bereits eine separate Gasetagenheizung abgekauft hatten.Der Bundesgerichtshof entschied nun aktuell zu Gunsten der Mieter. Die Begründung: Ein Vermieter könne nicht einerseits Moderisierungsmaßnahmen auf eigene Kosten erlauben, und andererseits den von den Mietern geschaffenen verbesserten Zustand der Mietsache außer acht lassen.?