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18.06.2012 - Mieten & Vermieten

Urteil:
Anspruch auf ordnungsgemäße Verwaltung besteht auch nach Jahren

Urteil: Anspruch auf ordnungsgemäße Verwaltung besteht auch nach Jahren
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Der Bundesgerichtshof entschied in einem aktuellen Urteil, dass der Anspruch eines Wohnungseigentümers auf ordnungsgemäße Verwaltung nicht verjähren kann (AZ V ZR 177/11).Im vorliegenden Fall hatte der Eigentümer einer Dachgeschoßwohnung den Bau einer Feuertreppe beantragt. Die übrigen Eigentümer lehnten den Bauantrag jedoch ab, da ihrer Auffassung nach die Ausgestaltung eines Rettungsweges Sache der Eigentümergemeinschaft sei. Der Antragssteller klagte gegen diesen Beschluss.Der Bundesgerichtshof entschied nun aktuell zugunsten des Eigentümers der Dachgeschosswohnung. Auch wenn der Bedarf nach Instandsetzung bereits mehr als drei Jahre besteht, verjährt der Anspruch auf ordnungsgemäßge Verwaltung nicht.?