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29.05.2012 - Facility Management

Urteil:
Betriebskosten müssen eindeutig definiert sein

Urteil: Betriebskosten müssen eindeutig definiert sein
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Der Bundesgerichtshof entschied in einem aktuellen Urteil, dass Betriebskosten eindeutig als solche definiert werden müssen (AZ XII ZR 88/10). Im vorliegenden Fall hatte die Vermieterin einer Wohnung ihre Mieterin auf Nachzahlung der Betriebskosten von 1.006 Euro verklagt. Im Mietvertrag hatte Sie diese unter "Miete und Nebenkosten" aufgeführt. Die Mieterin akzeptierte die Forderung nicht mit der Begründung, dass keine wirksame Vereinbarung für abrechenbare Nebenkosten bestehe. Der Bundesgerichtshof gab nun aktuell der Mieterin recht. Werden Betriebskosten auf Mieter umgelegt, erfordert dies eine eindeutige Regelung, die im Mietvertrag festgesetzt wird.?