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21.03.2012 - Facility Management

Grundsteuererlass für Vermieter:
Anträge noch bis zum 2. April 2012 möglich

Grundsteuererlass für Vermieter: Anträge noch bis zum 2. April 2012 möglich
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Die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund teilt aktuell mit, dass Vermieter grundsätzlich Anspruch auf Grundsteuererlass haben, wenn sie unverschuldet erhebliche Mietausfälle verzeichnen. Entsprechende Anträge für das Jahr 2011 können noch bis zum 2. April 2012 gestellt werden. Eine Möglichkeit zur Fristverlängerung besteht nicht. Zuständig sind jeweils die Städte und Gemeinden, in den Stadtstaaten die Finanzämter. Die Grundsteuer auf vermietete Immobilien wird laut Haus & Grund teilweise erlassen, wenn die Ertragsausfälle entweder mindestens 50 Prozent des normalen Rohertrags einer Immobilie betragen oder die Immobilie vollkommen ertraglos ist. Im ersten Fall werden 25 Prozent der Grundsteuer erlassen, im zweiten Fall 50 Prozent. Ferner darf der Vermieter die Mietausfälle nicht selbst verschuldet haben. Dies setzt bei Wohnungsleerständen ernsthafte und nachhaltige Vermietungsbemühungen voraus. Wichtig ist dabei, dass Vermietungsbemühungen stets sorgfältig dokumentiert werden. Nachweise über Vermietungsanzeigen in Zeitungen oder im Internet und erteilte Makleraufträge helfen bei der Klärung.

Quelle: Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund