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27.02.2012 - Mieten & Vermieten

Urteil:
Winterdienst darf nicht grundlos umverteilt werden

Urteil: Winterdienst darf nicht grundlos umverteilt werden
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In einem aktuellen Urteil entschied das Amtsgericht Dortmund, dass Vermieter erhebliche Gründe für die Umstellung des Winterdienstes von Selbstvornahme auf Fremdausführung vorlegen müssen (AZ 414 C 5891/11).Im vorliegenden Fall hatte ein Mieter gegen seinen Vermieter geklagt, da dieser in der Betriebskostenabrechnung Kosten für den Winterdienst angesetzt hatte, der von einer Fremdfirma ausgeführt wurde. Seit 1977 hatten die Mieter die Beseitigung von Eis und Schnee selbst ausgeführt, 2009 beauftragte der Vermieter ein Unternehmen mit dem Winterdienst.Das Amtsgericht Dortmund gab nun aktuell dem Mieter recht. Da der Winterdienst über viele Jahre hinweg ohne Beanstandungen ausgeführt wurde, gab es laut Gericht für den Vermieter keinen erheblichen Grund, ein Fremdunternehmen zu beauftragen.?