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30.06.2011 - Baubranche

Tipp für Bauherren:
Bei der Abnahme nicht unter Druck setzen lassen!

Tipp für Bauherren: Bei der Abnahme nicht unter Druck setzen lassen!
© Verband Privater Bauherren e.V.
Ist ein Bauprojekt abgeschlossen, besiegelt die offizielle Abnahme die Vertragserfüllung. Danach ändert sich vieles für den Bauherrn: Die Haftung für den Neubau geht auf ihn über, die Gewährleistungsfrist beginnt, die Beweislast bei Mängeln kehrt sich um, und die Schlussrechnung wird fällig. Aus diesem Grund raten Experten, sich bei der Bauabnahme nicht unter Druck setzen zu lassen. Nicht selten kommt es vor, dass insbesondere Schlüsselfertiganbieter auf ABschluss des Projektes drängen. Etwa durch Vertragsklauseln wie "Der Bauherr ist verpflichtet, innerhalb einer Frist von sieben Werktagen nach der schriftlichen Mitteilung über die Fertigstellung des Bauwerkes das Bauwerk abzunehmen" wird der Bauherr verunsichert. Diese Klausel ist allerdings laut Verband Privater Bauherren intransparent und verstößt gegen das Gesetz (ยง 307 Abs. 1 S. 2 BGB). Weil die Bauabnahme ein heikles Kapitel ist, rät der VPB grundsätzlich einen unabhängigen Sachverständigen hinzuzuziehen.?