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26.05.2011 - Mieten & Vermieten

Lärm-Verursacher muss Mietminderung ersetzen

Lärm-Verursacher muss Mietminderung ersetzen
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Das Amtsgericht Bremen entschied in einem aktuellen Urteil, dass ein lärmender Mieter für eine Mietminderung der anderen Mietparteien aufkommen und dem Vermieter die ausgefallene Miete ersetzen muss (AZ 17 C 105/10).Im vorliegenden Fall hatte ein Vermieter von seinem Mieter Schadensersatz von insgesamt 1.100 € verlangt, da die anderen Mieter unter anderem aufgrund von lauter Musik, Klopf- und Rück-Geräuschen und lautem Reden und Schreien in den Abendstunden eine Mietminderung von 20 % verlangt hatten.Das Gericht gab nun aktuell dem Vermieter recht, da der Mieter durch sein Verhalten die Mietminderung für die anderen Mieter verursacht hatte und damit die Pflilcht zur Einhaltung des Hausfriedens nicht erfüllt.?