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06.05.2011 - Mieten & Vermieten

Erstattungsansprüche von Mietern verjähren nach 6 Monaten

Erstattungsansprüche von Mietern verjähren nach 6 Monaten
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Der Bundesgerichtshof entschied in einem aktuellen Urteil, dass Mieter ihren Anspruch auf Geldersatz für zu unrecht ausgeführte Renovierungsarbeiten bei Ihrem Vermieter innerhalb von sechs Monaten geltend machen müssen - ansonsten ist dieser Anspruch verjährt."Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs ist für mich nicht nachvollziehbar, ich halte sie für falsch, " kritisierte der Direktor des Deutschen Mieterbundes (DMB) Lukas Siebenkotten das heutige Karlsruher Urteil (BGH VIII ZR 195 / 10). "Wenn Mieteransprüche auf Rückzahlung zu Unrecht geleisteter Renovierungskosten schon 6 Monate nach Ende des Mietverhältnisses verjährt sind, wissen viele Mieter zu diesem Zeitpunkt noch gar nicht, dass sie überhaupt einen derartigen Anspruch gehabt haben. Das ist ein absurdes Ergebnis."Der Mieterbunddirektor rief Mieter auf, vor Durchführung von Renovierungsarbeiten oder Zahlung von Renovierungskosten, mit Hilfe des örtlichen Mietervereins zu prüfen, ob eine entsprechende vertragliche Verpflichtung besteht. Spätestens aber nach Auszug müsse jetzt geklärt werden, ob Erstattungsansprüche bestehen.?