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01.02.2011 - Mieten & Vermieten

Kein Heizkostenvorschuss ohne Heizung

Kein Heizkostenvorschuss ohne Heizung
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Das Berliner Kammergericht entschied in einem aktuellen Urteil, dass ein Mieter keinen Heizkostenvorschuss verlagen kann, wenn die betreffende Heizanlage nicht funktioniert (AZ 20 U 80/08).Im vorliegenden Fall hatten Mieter und Vermieter vertraglich vereinbart, dass ein Heizkostenvorschuss für eine gemietete Lagerhalle gezahlt wird. Da die Heizungsanlage im Winter 2006/2007 funktionsunfähig gewesen ist, beheizte der Mieter die Halle auf eigene Kosten und zahlte keinen Zuschuss.Das Kammergericht Berlin gab dem Mieter recht: Wenn eine Heizung außer Betrieb ist, muss auch kein Zuschuss gezahlen werden. Es sei nicht zu erwarten, dass in diesem Fall Heizkosten anfallen.?