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28.01.2011 - Baubranche

Gewährleistungssicherheit schützt Bauherr bei Insolvenz

Gewährleistungssicherheit schützt Bauherr bei Insolvenz
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Ein Haus ist ein komplexes Werk. Fehler sind dabei auch bei größter Sorgfalt fast nicht zu vermeiden und zeigen sich manchmal auch erst Monate oder Jahre nach dem Einzug. Deshalb hat der Gesetzgeber jedem Bauherren eine Art Garantie auf sein neues Haus eingeräumt. Diese so genannte Gewährleistungsfrist beträgt fünf Jahre ab der Bauabnahme. Entdecken die Bauherren innerhalb dieser Verjährungsfrist einen Mangel am Haus, können sie ihn bei dem Unternehmen, das die Immobilie gebaut hat, rügen und Nachbesserung verlangen. Manchmal ist das aber nicht so einfach, weil die Firma auf Anhieb nicht mehr zu finden ist. Sie ist umzogen, vielleicht hat sie einen neuen Namen, eine neue Rechtsform oder sie ist insolvent oder wurde aufgelöst. Bleibt der Bauherr dann auf seinem Schaden sitzen? Nicht unbedingt, rät aktuell der Verband Privater Bauherren. Arbeitet das Unternehmen nicht mehr unter der früheren Adresse, hilft heutzutage meist die Recherche im Internet um dem Unternehmen wieder auf die Spur zu kommen. Bleibt es verschollen, rät der VPB, das Handelsregister einzusehen. Dort ist jede Firma mit ihrem Sitz verzeichnet. Am härtesten trifft es Bauherren, deren frühere Vertragspartner inzwischen insolvent sind. Die Firma, die für die Beseitigung des Mangels zuständig wäre, ist dann wirtschaftlich nicht mehr existent. Betroffene Bauherren sollten sich in diesem Fall immer an den Insolvenzverwalter des Unternehmens wenden. Allerdings bleiben Bauherren in dieser Situation erfahrungsgemäß auf ihrem Schaden sitzen. Der Insolvenzverwalter befriedigt zunächst immer erst die Ansprüche all jener, die noch Geld von dem Unternehmen zu bekommen haben. Gut, wenn Bauherren dann eine Gewährleistungssicherheit abgeschlossen haben, die in diesem Falle einspringt. Daran müssen sie aber bereits vor Vertragsabschluss denken. Ein Grund, weshalb die frühzeitige Vertragskontrolle durch unabhängige Bausachverständige so wichtig ist!

Quelle: Verband Privater Bauherren e.V.