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28.10.2010 - Guter Rat

Verkehrssicherungspflichten ernst nehmen

Verkehrssicherungspflichten ernst nehmen
© Pixelio / Rike
Wer ein Haus besitzt, der muss dafür sorgen, dass niemand durch die Immobilie zu Schaden kommt. Diese Pflicht wird als Verkehrssicherungspflicht bezeichnet. Hausbesitzer sollten sie sehr ernst nehmen. Gerade jetzt, in der bevorstehenden kalten Jahreszeit, erinnern wieder viele Gemeinden die Bürger an die Streu- und Räumpflichten auf den Gehwegen. Auch sie gehören zu den klassischen Verkehrssicherungspflichten. "Die Verkehrssicherungspflichten gehen aber erheblich über das Schneeschieben hinaus", erinnert Thomas Penningh, Bausachverständiger und Vorsitzender des VPB. "Nicht nur das Haus, auch das Grundstück und alles darauf, ja selbst die darunter liegenden Gasleitungen sind potenzielle Gefahrenquellen und müssen entsprechend gesichert werden. Der Eigentümer muss dabei mit allem rechnen: So haftet er beispielsweise, wenn sich unbefugt auf seinem Grundstück spielende Kinder dort verletzten, etwa an einem scharfkantigen Blech. Er haftet auch, wenn jemand auf seinem Grundstück abstürzt, weil das Geländer, an das er sich lehnte, nachgab. Schützen kann sich der Immobilienbesitzer nur durch Versicherungen und durch größte Sorgfalt bei der Bauunterhaltung. Geeignete Versicherungen sind die Grundstückshaftpflicht für das Bauland, die Bauherren-Haftpflicht während der Bauzeit, sowie die Haus-Haftpflichtversicherung. Letztere ist bei vielen Einfamilienhausbesitzern in der privaten Haftpflicht enthalten.

Quelle: Verband Privater Bauherren e.V.