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12.08.2010 - Facility Management

Widerspruch gegen "Google Streetview" noch möglich

Widerspruch gegen "Google Streetview" noch möglich
© Deutscher Mieterbund e.V.
Der neue Dienst "Google Streetview" wurde in den vergangenen Monaten viel diskutiert. Neben der größten Internetsuchmachine der Welt bietet Google verschiedene weitere Angebote im Internet, unter anderem den Dienst "Google Maps". Darin werden zum Beispiel Luftaufnahmen weltweit vermarktet. In diesem Zusammenhang sollen mit der Zusatzfunktion "Google Street View" Straßenansichten und Fotografien von Häusern im Internet angeboten werden. Nicht zuletzt aufgrund der Proteste von Datenschützern und Verbraucherorganisationen räumt Google allen Verbrauchern das Recht ein, Widerspruch einzulegen, wenn sie nicht möchten, dass ihr Haus oder ihre Wohnung im Internet veröffentlicht wird. Aus diesem Grund empfiehlt der Deutsche Mieterbund (dmb) aktuell allen Hauseigentümern und Mietern, die nicht wollen, dass ihr Haus, ihr Garten, ihre Wohnung über Google Street View im Internet vermarktet wird, Widerspruch einzulegen. Google will ab nächster Woche eine Widerspruchsseite im Internet freischalten: www.google.de/streetview. Dann können die Bewohner der 20 größten deutschen Städte, für die der Start von Street View vorgesehen ist, Widerspruch einlegen und fordern, dass ihr Haus oder ihre Wohnung aus der Straßenansicht entfernt wird. Der Mieterbund weißt darauf hin, dass auch nach Ablauf dieser vierwöchigen Frist per Email oder Brief Widerspruch gegen eine Online-Schaltung eingelegt werden kann. Dazu bietet die Mieterorganisation ein Formschreiben zum Download unter www.mieterbund.de an.?