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07.05.2010 - Facility Management

Strom abgeschaltet:
Verwalter haftet für Lebensmittelverlust

Strom abgeschaltet: Verwalter haftet für Lebensmittelverlust
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Gibt ein Hausverwalter fälschlicherweise einen Mieterwechsel bei einem Stromversorger an, haftet er für den Schaden verdorbener Lebensmittel, die sich im Kühl- oder Gefrierschrank der Wohnung befanden. Dies entschied das Amtsgericht München in einem aktuellen Urteil (AZ 212 C 16694/09). Im vorliegenden Fall hatte ein Hausverwaltungsunternehmen fälschlicherweise einen Mieterwechsel bei dem entsprechenden Stromanbieter angezeigt und diesen bei Rückfrage sogar noch bestätigt. Die sich zu dem Zeitpunkt im Urlaub befindenden Mieter trafen nach ihrer Rückkehr auf zahlreiche verdorbene Lebensmittel im Kühlschrank und der Gefriertruhe. Sie klagten gegen die Hausverwaltung auf Schadensersatz. Das Amtsgericht München entschied, dass die Hausverwaltung für den entstandenen Schaden aufkommen muss. Sie habe durch ihre Falschmeldung die Ursache für den Verlust gegeben und müsse neben den Lebensmitteln auch für die Reinigung der betroffenen Geräte aufkommen. Das Stromversorgungsunternehmen kann laut Gericht hingegen nicht in die Haftung genommen werden.?