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25.03.2010 - Energieeffizienz

Gute Nachrichten für Gaskunden

Gute Nachrichten für Gaskunden
© Pixelquelle / Rainer Sturm
In einem aktuellen Urteil hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass Gasversorger den Preis für Erdgas nicht unmittelbar an den Preis für Heizöl koppeln dürfen (AZ VIII ZR 178/08 und VIII ZR 304/08). Der Bund der Energieverbraucher hat die Entscheidung des Bundesgerichtshofs begrüsst: "Ein guter Tag für Gaskunden" kommentierte der Vereinsvorsitzende Dr. Aribert Peters die Entscheidung. Der Verbraucherverband hatte gegen zwei Preisgleitklauseln der Rheinenergie Köln geklagt. Diese Klauseln würden es dem Versorger gestatten, den Gaspreis aufgrund gestiegener Ölpreise anzuheben, obwohl die eigenen Bezugskosten weitaus geringer gestiegen. Das würde die Kunden unangemessen benachteiligen, urteilten die BHG-Richter, die Versorger dürfen durch die Preisanpassung keinen zusätzlichen Gewinn erwirtschaften. Die Gaswirtschaft hat in den vergangenen Monaten bei den Gasbeschaffung von den gesunkenen Beschaffungskosten profitiert, die Kunden jedoch an diesen Kostensenkungen jedoch kaum beteiligt. Im Jahr 2008/2009 sind die Ölpreise um rund drei Cent je Kilowattstunde gesunken, die Gaspreise jedoch nur um etwa einen Cent. Alle Verbraucher, die Gassonderverträge haben, sollen prüfen, ob die Preiserhöhungsklauseln dort gültig sind. Andernfalls könnten sie das in der Vergangenheit zuviel bezahlte Geld zurückverlangen. Auch empfiehlt Peters, zu einem möglicherweise günstigeren Gasanbieter zu wechseln. Ein solcher Anbieterwechsel ist mittlerweile genauso wie beim Strom überall problemlos möglich.

Quelle: Bund der Energieverbraucher