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05.01.2010 - Guter Rat

Jetzt staatliche Prämien und Zulagen sichern

Jetzt staatliche Prämien und Zulagen sichern
© fotolia.com / Erick Nguyen
Für vier von fünf Deutschen ist das selbst bewohnte Haus die ideale Altersvorsorge. Der Staat hilft mehr denn je mit, sich diesen Traum zu erfüllen. "Allerdings gibt es dabei Fristen zu beachten, damit am Jahresschluss kein Geld verschenkt wird", so Dr. Christian Schröder von der LBS West. Bis zu 500 Mio. Euro Riester-Zulagen könnten den Deutschen allein für 2007 verloren gehen, titelte gerade die "Bild-Zeitung". Eine effektive Starthilfe vor allem für junge Sparer mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen bis 25.600 Euro (Singles) ist die Wohnungsbauprämie (WoP). Wer zwischen 50 und 512 Euro auf einen Bausparvertrag einzahlt, erhält 8,8 Prozent WoP im Jahr – also bis zu 45 Euro. Für vor dem Jahr 2009 abgeschlossen Bausparverträge gilt, dass die WoP spätestens nach einer Sperrfrist von sieben Jahren auf dem Bausparkonto gutgeschrieben wird, seit 2009 gibt es keine Sperrfrist mehr. Eine Gutschrift erfolgt, wenn die Bausparsumme für wohnwirtschaftliche Zwecke, also für den Bau, Kauf oder die Modernisierung einer Wohnung verwendet wird. Für junge Leute unter 25 Jahren, die einen Bausparvertrag abschließen, gibt es eine Ausnahme: Sie können einmalig nach sieben Jahren frei über das gesamte Guthaben einschließlich WoP verfügen. Viele Arbeitgeber unterstützen ihre Mitarbeiter zusätzlich zum Gehalt mit vermögenswirksamen Leistungen (vL) bis maximal 480 Euro pro Jahr. Für diese kann der Sparer beim Finanzamt eine Arbeitnehmer-Sparzulage beantragen. Mit neun Prozent gefördert werden jährliche Einzahlungen bis zu 470 Euro, das sind maximal 43 Euro im Jahr. Auch wer zum Gehalt keine zusätzlichen vL erhält, kann in den Genuss der Zulage kommen, indem er sich Teile seines Gehalts vom Arbeitgeber als vL gekennzeichnet direkt auf das Bausparkonto überweisen lässt. Das zu versteuernde Jahreseinkommen darf dabei 17.900 Euro (Singles) nicht überschreiten. Bei Zusammenveranlagung sind es 35.800 Euro. Gänzlich unabhängig von Einkommensgrenzen ist die neue Wohn-Riester-Förderung. Wer eine selbstgenutzte Immobilie baut oder kauft, erhält für die Tilgungsbeiträge seines zertifizierten Darlehensvertrages die selben Zulagen und gegebenenfalls Steuervorteile wie für Geld-Riesterverträge. Auch Sparleistungen auf Riester-Bausparverträge werden gefördert. Für jeden förderberechtigten Erwachsenen gibt es 154 Euro im Jahr, für jedes Kind, für das Kindergeld gezahlt wird, 185 Euro, für Kinder ab Geburtsjahr 2008 sogar 300 Euro. Die vollen Zulagen bekommt, wer vier Prozent seines Brutto-Vorjahreseinkommens, maximal 2.100 Euro, abzüglich der zustehenden Zulagen in den Riester-Vertrag einzahlt. Für junge Riester-Bausparer, die zu Beginn des Jahres noch keine 25 Jahre alt sind, gibt es noch einmal 200 Euro extra. Dieser Starter-Bonus wird einmalig gewährt und zusammen mit der Grundzulage automatisch gutgeschrieben – so können sich junge Sparer zum Start über bis zu 354 Euro Zulagen freuen. "Die staatlichen Prämien können im Falle der WoP und Riester-Zulagen bis zu zwei Jahre nach Ende des Sparjahres beantragt werden, bei der Arbeitnehmer-Sparzulage sind es sogar vier Jahre", so Schröder.

Quelle: LBS