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12.04.2016 - Immobilienkauf

WiE bringt Muster-Teilungserklärung mit Gemeinschaftsordnung heraus

WiE bringt Muster-Teilungserklärung mit Gemeinschaftsordnung heraus
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Das friedliche Zusammenleben einer Wohnungseigentümergemeinschaft hängt unter anderem davon ab, wie gut sie organisiert ist. Die Teilungserklärung mit Gemeinschaftsordnung trägt nicht unerheblich dazu bei, wird aber laut Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum e.V. (WiE) als Bestandteil des notariellen Kaufvertrages zu wenig geprüft. Der Verband hat jetzt eine Sammlung ausgewogener, empfehlenswerter Klauseln herausgebracht, die Wohnungseigentümer mit der ihnen vorgelegten Teilungserklärung abgleichen können, um Risiken auszumachen. Auch bestehende Eigentümergemeinschaften sollen von dem Muster profitieren, denn sie können sich daran orientieren, um die eigene Satzung oder einzelne unglückliche Klauseln neu zu formulieren. Die WiE-Muster-Teilungserklärung mit Gemeinschaftsordnung liefert unter anderem Vorschläge für Klauseln, die die gesetzliche Höchstfrist zur Verwalter-Bestellung verkürzen. Dabei erhält der Verwalter verbindliche Fristen auferlegt, wann die Wirtschaftspläne und Jahresabrechnungen erstellt sein müssen. Auch die Einberufung der Eigentümerversammlung wird berücksichtigt. Weitere WiE-Vorschläge betreffen das Recht der Wohnungseigentümer, über ihr Sondereigentum frei zu verfügen. Die WiE-Muster-Klauseln sollen hier für ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Einzel- und Gemeinschaftsinteressen sorgen. Die Muster-Teilungserklärung mit Gemeinschaftsordnung wird von Wohnen im Eigentum e.V. kostenlos zum Download bereitgestellt.