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29.09.2015 - Immobilienkauf

Bauherren-Schutzbund fordert mehr Verbraucherschutz beim Immobilienkauf

Bauherren-Schutzbund fordert mehr Verbraucherschutz beim Immobilienkauf
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Der Bauherren-Schutzbund (BSB) begrüßt in einer Stellungnahme den Plan des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, eine Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und Verwalter von Wohneigentum einzuführen. Laut BSB gibt es beim Immobilienerwerb hohes Konfliktpotenzial, große wirtschaftliche Risiken und ein hohes Maß an rechtlicher Unsicherheit für Verbraucher. Der BSB unterstützt grundsätzlich die vorgesehenen gesetzlichen Berufszulassungsregelungen wie zum Beispiel die Einführung eines Sachkundenachweises als Mindestqualifikationsanforderung und die Einführung einer Pflicht zum Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung. Auf Ablehnung stößt beim Verband hingegen der Vorschlag, Gewerbetreibende, die sechs Jahre vor Inkrafttreten des Gesetzes ununterbrochen als selbstständige Immobilienmakler und Verwalter tätig waren, vom Sachkundenachweis zu befreien. Um zu gewährleisten, dass alle zugelassenen Immobilienmakler in absehbarer Zeit tatsächlich über die notwendigen Fachkenntnisse verfügen, fordert der BSB stattdessen eine angemessene Übergangsfrist. Der Bauherren-Schutzbund sieht damit die Aufgabenstellungen aus dem Koalitionsvertrag allerdings noch nicht erfüllt und stellt weiteren Handlungsbedarf in Form von weiterführenden gesetzlichen Regelungen zum Berufsbild des Maklers fest. Auch Mindestanforderungen an einen Maklervertrag, zu Vergütung und Provisionsansprüchen, Haftung, Beratungs-, Dokumentations-, Informations- und Aufklärungspflichten müssten per Gesetz definiert werden.