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05.08.2015 - Leben & Wohnen

Teure Fehlalarme von Rauchmeldern bei Urlaubsabwesenheit vermeiden

Teure Fehlalarme von Rauchmeldern bei Urlaubsabwesenheit vermeiden
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Viele Fehlalarme, teure Feuerwehreinsätze - zwar sind Rauchmelder zunehmend Pflicht in Neubauten und älteren Wohngebäuden, doch nicht alle funktionieren richtig oder zum richtigen Zeitpunkt. Um Ärger und Kosten zu vermeiden, empfiehlt der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum e.V. Haus- und Wohnungseigentümern, die keinen Wartungsvertrag mit einer Firma, dem Schornsteinfeger oder einem Elektriker abgeschlossen haben, ihre Rauchmelder vor dem Urlaub nochmal zu prüfen. Aus der wachsenden Zahl der privaten Rauchmelder resultieren häufig Fehlalarme aufgrund technischer Defekte, abnehmender Batteriespannung oder erhöhtem Wasserdampf und Hitze. Nachbarn interpretieren diese Signale oft als Feueralarm und benachrichtigen die Feuerwehr. Allein in Hamburg musste die Feuerwehr im vergangenen Jahr zu über 5.000 Einsätzen ausrücken, die sich als Fehlalarm entpuppten - rund die Hälfte davon wegen falsch installierter und gewarteter Rauchmelder. Ähnliche Meldungen aus anderen Städten wie Bremen, Hannover, Braunschweig, Frankfurt und anderen unterstreichen diese Entwicklung. Folgende Tipps vor dem Urlaubsantritt helfen: Probealarm mit dem Testknopf auslösen und bei Nicht-Funktionieren die Montageanleitung zu Rate ziehen Um die Raucheintrittsöffnungen frei von Staub, Flusen oder Zigarettenrauch zu halten, diese gegebenenfalls mit dem Staubsauger absaugen Den Rauchmelder mit einer neuen Langzeitbatterie ausrüsten, wenn Unsicherheit über das Ausreichen der Batteriespannung herrscht Den Wohnungsschlüssel bei vertrauenswürdigen Nachbarn hinterlassen, damit diese das Gerät abstellen oder die Wartungsfirma anrufen können, falls es ohne Rauch oder Gestank zu pfeifen beginnt Einfache aber sehr wertvolle Tipps, denn auch wenn in den meisten Fällen noch die Kommunen die Einsatzkosten für die umsonst angerückte Feuerwehr zahlen, auf den Kosten für die beschädigte Wohnungstür bleiben in der Regel der Hauseigentümer oder die WEG sitzen, da die Wohnungseingangstüren zum Gemeinschaftseigentum gehören. Sind die defekten Rauchmelder ebenfalls Gemeinschaftseigentum, fällt deren Funktionstüchtigkeit ohnehin in die Verantwortung der WEG.