- Ist der Dacheinschnitt von der zuständigen Baubehörde erlaubt und eine Baugenehmigung nötig?
- Sind Brandschutzauflagen zu erfüllen und falls ja, welche?
- Welche Dämmung erfordert die Dachloggia?
- Welche Abdichtungen müssen angebracht werden, damit keine Feuchtigkeit ins Gebäude eindringt?
- Wie soll das bei Regen von oben einfallende Wasser abgeführt werden?
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29.06.2015 - Baubranche
Dachloggia:
Der Freisitz für ganz besonderen Komfort
Zugegeben, mehr Wohnraum bringt eine Dachloggia nicht, dafür aber ein ganz besonderes Lebensgefühl mit Ausblick in luftiger Höhe. Da die Dachloggia im Gegensatz zur normalen Loggia jedoch nicht überdacht ist, sollten Interessenten vorab prüfen, ob es auch keine Schwierigkeiten mit der Abdichtung oder Entwässerung gibt.
Dachloggia nennt man einen an drei Seiten geschlossenen Balkon im Dach eines Hauses, der vorn von einem Geländer oder einer Brüstung abgeschlossen wird. Überdacht ist das Ganze nicht, so dass ein entsprechender Sonnenschutz und Maßnahmen erforderlich sind, die vor eindringender Feuchtigkeit schützen.
Folgende Aspekte sollten Dachausbauer im Vorfeld prüfen und klären: