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09.04.2015 - Mieten & Vermieten

Modernisierung:
Was Mieter dürfen, sollen oder müssen

Modernisierung: Was Mieter dürfen, sollen oder müssen
© Fotolia.de / hywards
Modernes Laminat statt altem Estrich, neue Armaturen im Bad, stylishe Einbauküche, zusätzliche Zwischendecke - häufig nehmen Mieter während der Mietzeit Verbesserungen auf eigene Kosten vor und fallen beim Auszug aus allen Wolken, wenn sie darauf sitzenbleiben. Wer am Ende des Mietverhältnisses darauf spekuliert, dass der Vermieter die Einbauten und Verbesserungen gegen eine angemessene Entschädigung übernimmt, wird meistens eines besseren belehrt, denn der ist dazu nur verpflichtet, wenn er ausdrücklich verlangt, dass die Einbauten in der Wohnung verbleiben. Stattdessen kann er auch darauf bestehen, dass der ursprüngliche Zustand wieder hergestellt wird - und das kann richtig teuer werden. Nicht nur müssen Laminat und Badezimmerarmaturen wieder entfernt und die Einbauküche und Schränke wieder mitgenommen werden, die alten Böden und Armaturen müssen - sofern überhaupt noch vorhanden - auch wieder eingebaut und installiert werden. Dann kann sich der Mieter schon freuen, wenn ihm erlaubt wird, die Verbesserungen und Einbauten kostenlos zurückzulassen.