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27.10.2009 - Energieeffizienz

Solar nun auch für Baudenkmäler möglich

Solar nun auch für Baudenkmäler möglich
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Viele Hauseigentümer entscheiden sich heute für eine Solaranlage als alternative Energiequelle. Bislang wurde eine Installation bei denkmalgeschützten Immobilien von den Behörden jedoch ausgeschlossen, um die historisch wertvollen Gebäude zu schützen. Nach einem aktuellen Urteil des Verwaltungsgerichts Braunschweig (AZ 2 A 180/05) dürfen nun auch Denkmalimmobilien mit einer Solaranlage bestückt werden, wenn diese nicht mehr als 25 Prozent der Dachfläche einnimmt. Im vorliegenden Fall hatte ein Besitzer eines 1802 erbauten Fachwerkhauses bzgl. der Installation einer Solaranlage nach mehrmaligem Scheitern vor den zuständigen Behörden geklagt - und bekam recht. Doch auch bei denkmalgeschützten Immobilien muss die Finanzierung einer Solaranlage finanziell abgesichert sein. Diese erfolgt durch eine spezielle Photovoltaikversicherung, die von einer üblichen Gebäudeversicherung nicht abgedeckt wird.?